Was für ein Spaß für Kids und Trendsetter: Schuhe, die durch Sohlenkontakt leuchten, Kleidungsstücke mit integrierten LED-Lampen oder elektrisch beheizte Handschuhe … es gibt ja kaum etwas, was es nicht gibt. Aber auch diese coolen Produkte sind irgendwann reif für die Entsorgung. Die Frage des WO beantwortet jetzt die Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG): Seit 15. August gehören viele derartige Gebrauchsgegenstände zum Elektroschrott. Die neue Entsorgungsverordnung bedeutet für die Verbraucher, dass Produkte mit fest eingebauten elektronischen Bauteilen zu dieser Fraktion gehören. So sind zum Beispiel Badezimmerschränke mit integrierter Beleuchtung auch kein Sperrmüll mehr, sondern eben Elektroschrott.
Alle elektrischen und elektronischen Geräte fallen unter das Gesetz, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die betroffenen Möbel und Kleidungsstücke sind mit einem Symbol mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Durch diese Neuregelung wird die Menge der jährlich 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott noch einmal ansteigen – und damit weniger elektrische Teile in Entsorgungskanälen landen, wo sie nicht mehr umweltgerecht behandelt bzw. verwertet werden können.
Also, liebe AWSH-Kunden – ab auf die Recyclinghöfe mit diesen Abfällen, in denen elektrische Teile so verbaut sind, dass sie nicht ohne Zerstörungen ausgebaut werden können.