Qualität bei der AWSH

Wir haben hohe Ansprüche an die Qualität unserer Arbeit. Unsere Arbeitsabläufe basieren auf Qualitätssicherungssystemen, die kontinuierlich überprüft und optimiert werden.

Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagementsystem der AWSH ist nach
DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.

Zertifikat-Nr.: ESC 21493/01-23

Entsorgungsfachbetrieb

Die AWSH ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten

  • "Handeln und Makeln" sowie
  • "Sammeln und Befördern".

EFB Zertifikat  (BFUB CERT Reg.Nr. CERT 66)

RAL-Gütezeichen Kompost

RAL-Gütezeichen Kompost

Hygienische Unbedenklichkeit ist für die Beurteilung von Kompost ein wichtiges Qualitätskriterium. Der Kompost vom Recyclinghof Stapelfeld trägt das Logo "RAL-Gütezeichen für Fertigkompost" (RAL-GZ 251, Kompost) von der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.. Dies bescheinigt unserer Grünabfall-Kompostierung eine gleichbleibend hohe Qualität und Schadstoffarmut.

Der Kompost von dem Recyclinghof Reinfeld hat dieselbe Qualität. Wegen der geringen produzierten Menge haben wir kein Gütezeichen für diesen Standort beantragt. Seine Qualität dokumentieren wir durch Analysen.

GoGreen

Die AWSH nutzt GoGreen der Deutschen Post und leistet damit einen Beitrag zum Klimaschutz.

Zertifikat 2021

Kund:innenumfragen

Ihre Meinung ist uns wichtig! Unsere alle 3 Jahre durchgeführten Kund:innenumfragen liefern gute Ergebnisse für die AWSH.

Umfrage 2021
Kreis Stormarn
Kreis Herzogtum Lauenburg

Umfrage 2018
Kreis Stormarn
Kreis Herzogtum Lauenburg

Umfrage 2015
Kreis Stormarn
Kreis Herzogtum Lauenburg

Umfrage 2012
Kreis Stormarn
Kreis Herzogtum Lauenburg

Frührere Umfragen
2006: Kreis Stormarn (AWS)
2006: Kreis Herzogtum Lauenburg (AWL)

Abfallanalyse

Es ist das Bestreben der AWSH, Wertstoffe noch intensiver vom Restabfall zu trennen und einer weiteren Verwertung zuzuführen. Auch die Bundesregierung formuliert in der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die klare Zielsetzung, die Verwertungsmengen erheblich zu steigern (Stichwort „Wertstofftonne“).

Um die entsprechenden abfallwirtschaftlichen Maßnahmen solide planen zu können, werden regelmäßig Abfallanalysen durchgeführt.

Hausmüllanalyse 2022

Altpapier-Analyse 2018

Biogut-Analyse 2017

Restabfall-Analyse 2015

Mitarbeiter:innen des Witzenhausen-Instituts, das die AWSH mit dieser Analyse beauftragt hat, haben die repräsentativen und anonymen Stichproben in insgesamt 27 Abfallfraktionen auseinander dividiert.

Compliance - Hinweisgeber

Wir haben ein System zur Meldung von Verstößen gegen Unionsrecht eingerichtet

Sie können entscheiden, ob und welche Ihrer Kontaktdaten Sie angeben und ob Sie eine Rückmeldung wünschen. Sofern Sie sich für eine Rückmeldung entscheiden und Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihres Hinweises über die Kommunikationsplattform oder auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg. Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine Information über den Umgang mit Ihrem Hinweis und etwaig ergriffene Maßnahmen.

Ihre Meldung geht direkt an unsere externe Ombudsstelle, die FIRST PRIVACY GmbH in Bremen, Deutschland, die sie vertraulich behandelt und nach einer ersten Prüfung zur weiteren Veranlassung an unsere interne Compliance Stelle weiterleitet.

Sie können Meldungen zu Rechtsverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten in folgenden Bereichen abgeben:

  • Menschenrechte
  • Kinderarbeit und Zwangsarbeit
  • Arbeitnehmerrechte
  • Entlohnung
  • Diskriminierung
  • Arbeitszeiten
  • Korruption
  • Fairer Wettbewerb
  • Geldwäsche
  • Lieferkette
  • Kommunikation
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
  • Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Schutz von Informationen und geistigem Eigentum
  • Einhaltung von Gesetzen
  • Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen
  • Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftssteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftssteuerrechts zuwiderläuft.

Meldungen zu anderen als den vorgenannten Bereichen etwa unethisches oder unmoralisches Verhalten, werden in der Regel nicht bearbeitet und sofort gelöscht. Sie erhalten in dem Fall keine Eingangsbestätigung.

Über den folgenden Link erreichen Sie unsere Plattform, über die Sie eine Meldung abgeben können: https://fp-whistleblowing.com/awsh

Dort finden Sie auch Informationen zum Datenschutz.

Zur Bearbeitung Ihrer Meldung müssen Sie in jedem Fall den Namen des betroffenen Unternehmens nennen.

Sie haben auf der Plattform die Wahl, Ihre Meldung anonym abzugeben. In diesem Fall können Sie den Verlauf der Meldung nur über einen Code auf der Plattform nachvollziehen und ggf. Rückfragen beantworten.